Entrümpelung EuregioAachen · Düren · Heinsberg

← Alle Ratgeber15. Juni 2026 5 Min.

Entrümpelung von der Steuer absetzen: So geht's

Bis zu 4.000 € Steuerbonus: Entrümpelungskosten als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Voraussetzungen, Rechenbeispiel und häufige Fehler.

20 % der Arbeitskosten zurück

Eine Entrümpelung gilt in vielen Fällen als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG. Das bedeutet: 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten (nicht der Entsorgungs- und Materialkosten) können direkt von Ihrer Einkommensteuer abgezogen werden – bis zu 4.000 € pro Jahr.

Beispiel: Ihre Haushaltsauflösung kostet 2.500 €, davon entfallen 1.800 € auf Arbeitszeit und Anfahrt. 20 % davon – also 360 € – zieht das Finanzamt direkt von Ihrer Steuerschuld ab.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

  • Die Leistung wird in Ihrem Haushalt erbracht (auch Zweit- oder geerbte Wohnung kann zählen, solange der Haushalt noch besteht)
  • Sie erhalten eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten
  • Sie zahlen per Überweisung – Barzahlung ist ausgeschlossen
  • Sie beantragen den Abzug in der Steuererklärung (Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen)

Wichtig: Arbeitskosten getrennt ausweisen lassen

Bitten Sie den Entrümpelungsbetrieb, Arbeitszeit/Anfahrt und Entsorgungskosten in der Rechnung getrennt auszuweisen – nur so kann das Finanzamt den begünstigten Anteil erkennen. Unsere Partnerbetriebe stellen ihre Rechnungen auf Wunsch entsprechend aus.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Ob Ihr konkreter Fall begünstigt ist, klärt Ihr Steuerberater oder das Finanzamt.

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