Erben, Vermieter oder Sozialamt – wer trägt die Kosten einer Wohnungsauflösung nach einem Sterbefall? Rechte, Pflichten und Fristen einfach erklärt.
Die kurze Antwort
Grundsätzlich zahlen die Erben die Entrümpelung – die Kosten der Wohnungsauflösung gehören zu den sogenannten Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 BGB). Wer das Erbe annimmt, übernimmt damit auch die Pflicht, die Wohnung des Verstorbenen zu räumen und an den Vermieter zu übergeben.
Was gilt bei mehreren Erben?
Gibt es eine Erbengemeinschaft, haften alle Erben gemeinsam für die Räumungskosten – unabhängig davon, wer die Entrümpelung beauftragt. Die Kosten werden in der Regel aus dem Nachlass beglichen, bevor das Erbe verteilt wird. Wichtig: Ein Erbe, der die Entrümpelung allein bezahlt, kann von den Miterben anteiligen Ausgleich verlangen.
Erbe ausgeschlagen – wer zahlt dann?
Wird das Erbe von allen Berechtigten ausgeschlagen, geht der Nachlass an das Land. In der Praxis bleibt der Vermieter dann häufig zunächst auf den Räumungskosten sitzen und kann sie als Nachlassverbindlichkeit beim Nachlassgericht geltend machen. Als Vermieter sollten Sie die Räumung dokumentieren und Angebote schriftlich einholen.
Übernimmt das Sozialamt die Kosten?
In bestimmten Fällen ja: Wenn die Erben selbst Sozialleistungen beziehen oder die Kosten nachweislich nicht tragen können, kann das Sozialamt die Entrümpelungskosten übernehmen. Dafür sind in der Regel mehrere schriftliche Vergleichsangebote nötig – genau die stellen unsere Partnerbetriebe kostenlos aus.
Fristen: Wie schnell muss geräumt werden?
Für Mietwohnungen gilt das Sonderkündigungsrecht: Erben können den Mietvertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todesfalls außerordentlich mit einer Frist von drei Monaten kündigen (§ 580 BGB i. V. m. § 573d BGB). Bis zur Übergabe läuft die Miete weiter – deshalb lohnt es sich, die Räumung früh zu planen.
- Mietvertrag prüfen und ggf. Sonderkündigungsrecht nutzen
- Wichtige Dokumente (Testament, Versicherungen, Verträge) sichern
- Wertgegenstände vor der Räumung erfassen – Stichwort Wertanrechnung
- Mehrere schriftliche Festpreisangebote einholen
- Besenreine Übergabe mit Protokoll vereinbaren
Unser Tipp für die Euregio
Unsere Partnerbetriebe in Aachen, Düren und dem Kreis Heinsberg sind auf Nachlassräumungen spezialisiert: diskrete Abwicklung, Sicherung von Erinnerungsstücken, faire Wertanrechnung und schriftliche Festpreisangebote, die auch Ämter akzeptieren. Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich.